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Seit Anfang November 2010 ist es in Deutschland Pflicht, für Ausweisdokumente ein biometrisches Passbild zu nutzen. Grund dafür war es, die automatisierte Analyse der Passbilder zu ermöglichen.

Dazu gehören unter anderem der Personalausweis, der Reisepass, alle staatlichen Dokumente sowie teilweise auch die Bilder auf der Krankenkassenkarte.

Die „klassischen“ Passbilder werden in der Regel nur noch für private Zwecke genutzt, wie für Vereine, als Mitgliederkarte oder als Mitarbeiterausweis.

Wichtig ist also bei einem Passbild, das es die Biometrietauglichkeit erfüllt. Diese umfasst verschiedene Kategorien wie Format, der Hintergrund, die Kopfposition, der Gesichtsausdruck und die Blickrichtung.

Alle Voraussetzungen für ein biometrisches Passbild im Überblick

  • Maße 3,5 x 4,5 cm
  • Die Gesichtshöhe muss 70 – 80% einnehmen
  • Die Gesichtszüge müssen deutlich erkennbar sein
  • Das Bild muss in allen Bereichen scharf, kontrastreich und klar sein
  • Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Der Hintergrund muss einfarbig hell sein, idealerweise neutral grau
  • Auf hochwertiges Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi
  • Neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund und gerader Blick in die Kamera

Besonderheiten:

  • Brillenträger: Augen deutlich erkennbar ohne Reflektionen
  • Kopfbedeckung: grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme ist insbesondere aus religiöse Gründe
  • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr: Gesichtshöhe muss 50 – 80% einnehmen
  • Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: zusätzlich Abweichungen in der Kopfhaltung, Blickrichtung sowie Gesichtsausdruck zulässig
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